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Das Technisches Hilfswerk wurde 1950 gegründet, erhielt 1953 den Rechtsstatus einer Bundesanstalt und ist dem Bundesinnenminister unterstellt. Mit seinen über 60.000 freiwilligen Helferinnen und Helfern in insgesamt 666 Ortsverbänden bildet es einen wesentlichen Bestandteil im Hilfeleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland.
Betreut werden die ehrenamtlichen Helfer von rund 850 hauptamtlichen Mitarbeitern in 66 Geschäftsstellen und 8 Landesbeauftragten- Dienststellen so wie der THW Leitung in Bonn.
Geleitet wird das THW vom Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Neben der Technischen Hilfe im Zivilschutz (Verteidigungsfall),
helfen wir auf Anforderung (z.B Feuerwehr, Polizei)immer dann, wenn unser Können, unsere Fachkompetenz und die technisch hochwertige Ausstattung benötigt werden, um die Folgen von Katastrophen, größeren Schadensereignissen oder schweren Unfällen zu bewältigen.
Zunehmend setzen Bundesregierung, Europäische Union (EU) und der Hohe Flüchtlingskommmissar der Vereinten Nationen (UNHCR) das THW im Ausland nach Erdbeben, Überflutungen und Trockenheit so wie nach kriegerischen Handlungen ein, um die Not der betroffenen Menschen zu lindern durch:
- Erkundung des Schadenumfangs,
- Beratung der örtlichen zuständigen Stellen,
- Durchführung konkreter Hilfsmassnahmen
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